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Das Sportprogramm 2013 kann man hier herunterladen.
Alle Sportstätten der DG auf einen Blick!
Auch der Spitzensport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird mit dem Sportdekret aus dem Jahr 2004 geholfen.
Die Förderung des in Vereinen und Verbänden organisierten Sports ist ein Schwerpunkt der Sportpolitik der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Sie basiert im Wesentlichen auf dem Sportdekret vom 19. April 2004, welches alle bisherigen Regelungen in einem einheitlichen Dokument zusammengefasst hat.
Das Dekret vom 20. Januar 1992 zur Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung von Sportmaterial regelt diesen Bereich.
Die Förderung der anerkannten Freizeitorganisationen stützt sich auf das Rundschreiben vom 1. Januarr 2009, das die Kriterien zu dieser Förderung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft festlegt.
Das Sportdekret vom 19. April 2004 sieht im Kapitel 27 die Förderung von Sportlagern vor. Antragsteller können Sportvereine, Sportfachverbände, lokale Sporträte und Organisationen mit sportlicher Ausrichtung, sowie Schulen und Elternvereinigungen und kommunale beratende Ausschüsse für Kinderbetreuung sein.
Nach Artikel 28 des Sportdekrets vom 19. April 2004 können Sportvereine für die Organisation von Trainingslagern einen Zuschuss von 50 % der Fahrt-, Unterbringungs-, Verpflegungs- und Trainingskosten erhalten.
Die anerkannten Sportorganisationen können für die Organisation von besonderen Initiativen im Sport einen Antrag an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellen. Der Antrag wird von der zuständigen Dienststelle geprüft und ggf. an den für Sport verantwortlichen Minister weitergeleitet.
Eine Arbeitsgruppe des Sportrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich intensiv mit den Möglichkeiten zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Vereinen und den Schulen auf lokaler Ebene befasst.
Durch die Teilnahme an oder die Organisation von Wettkämpfen und Turnieren, können Sportvereine, Sportfachverbände und lokale Sporträte jährlich einen Zuschuss von 50% der nicht von anderen Behörden oder Organisationen getragenen Kosten erhalten.
Die Regierung kann, nach positivem Gutachten der Sportkommission, Spitzensportlern und hochqualifizierten Schieds- und Kampfrichtern ein jährliches Stipendium zuerkennen.