"Be Gold"

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Bereits im Mai 2014 wurde der Verlängerungsvertrag zum Be gold Projekt von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft gutgeheißen und unterzeichnet.

Die Konvention zielt darauf ab, spezifische Projekte in den Bereichen der Entwicklung, der Entfaltung und der Betreuung junger Sporttalente mittel -und langfristig zu finanzieren und dies im Hinblick auf eine Top 8 Platzierung bei Olympischen Spielen (Sommer und Winter).

In den Jahren 2008-2014 ist bereits ein ähnliches Gemeinschaftsprojekt mit der gleichen Zielsetzung gelaufen.

Projekte können entweder von einem oder mehreren Partnern der ABCD oder von einem oder mehreren Sportfachverbänden eingereicht werden. Die Projekte können sich sowohl auf mono- als auch auf multidisziplinäre olympische Disziplinen innerhalb einer oder mehrerer Gemeinschaften beziehen.

Es muss sich in jedem Fall um Projekte handeln, die die von den Partnern bereits finanzierten Projekte ergänzen, ohne mit ihnen zu konkurrieren und deren Inhalt und Zielsetzung im Vergleich zu den schon bestehenden Projekten einen Mehrwert darstellen können.

Die Konvention ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Die erste Phase der Konvention hat eine Dauer von drei Jahren. Eine Zwischenevaluation des Projektes Be Gold wird im Jahre 2017 durch die ABCD Kommission durchgeführt. Abgesehen von einer negativen Bewertung, wird das vorliegende Abkommen automatisch für einen Dauer von fünf Jahren vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.