Interessante Fragen

Was müssen die Sportler beachten?

  • Der Kontrolleur muss sich gegenüber dem Sportler ausweisen.
  • Ab der Aufforderung zur Kontrolle steht der Sportler unter ständiger Aufsicht des Kontrolleurs.
  • Über die Kontrolle wird ein Protokoll angefertigt, das anschließend der Sportler und Kontrolleur unterschreiben.
  • Der Sportler überprüft, ob die Nummern auf den Flaschen mit denen im Protokoll übereinstimmen.
  • Falls aus der Sicht des Sportlers etwas falsch ist, muss er es im Protokoll vermerken.
  • Der Sportler kann eine Vertrauensperson hinzuziehen.

Wer kann kontrolliert werden?

Das Dekret und sein Ausführungserlass sind anwendbar auf

  • die im deutschen Sprachgebiet ansässigen Sportorganisationen und Veranstalter
  • die Sportler, Betreuer und anderen Personen im Sinne des Artikels 3 Nummer 53, die entweder Mitglieder der genannten Sportorganisationen sind oder aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihrer Anwesenheit im deutschen Sprachgebiet der Zuständigkeit der Nationalen Anti-Doping Organisation Deutschsprachigen Gemeinschaft unterliegen.

Wie wird ein Sportler für eine Dopingkontrolle auserwählt?

  • Bei Wettkämpfen wird ein Sportler aufgrund einer Platzierung oder durch das Los für eine Kontrolle ausgewählt.
  • Während des Trainings kann ein Sportler nach einem Zufallsverfahren oder durch eine „gezielte“ Auswahl bestimmt werden.
  • Gezielt kontrolliert wird ein Sportler, wenn sich Verdachtsmomente ergeben haben.

Wer kontrolliert?

Bei internationalen Wettkämpfen sorgt der Veranstalter für ausgebildetes Kontrollpersonal. Bei nationalen Wettkämpfen und Trainingskontrollen kommt das von der NADO-Ostbelgien ausgebildete Kontrollpersonal zum Einsatz.

Die Kontrollbeauftragten sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Kann ein Sportler bei der Dopingkontrolle begleitet werden?

Ja, Sportler haben das Recht, eine von ihnen gewählte Vertrauensperson mitzubringen, die während des gesamten Vorgangs anwesend sein kann. Minderjährige oder nicht rechtsfähige Sportler müssen von einem seiner gesetzlichen Vertreter oder von einer anderem von ihm ordnungsgemäß bevollmächtigten Person begleitet werden.

Wird ein Sportler über das Kontrollergebnis informiert?

Nein, nicht in jedem Fall, es sei denn, das Analyseergebnis war positiv.

Kann ein Sportler die Dopingkontrolle verweigern?

Die Verweigerung der Kontrolle wird automatisch als positives Analyseergebnis gewertet. Der Sportler muss in diesem Fall mit weiteren Sanktionen rechnen.