Welt-Anti-Doping-Code

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Der Code ist das global gültige Regelwerk, das Vorgaben für die Anti-Doping-Arbeit auf nationaler Ebne festlegt. Dies fördert die Zusammenarbeit von internationalen und nationalen Sportfachverbänden, Behörden und Anti-Doping-Agenturen. Er setzt Impulse, damit Präventions- und Sensibilisierungskampagnen koordiniert verlaufen.

Für einen dopingfreien und fairen Sport

Der Code ist das erste Regelwerk, das die Antidopingregelungen für alle Sportarten und Länder der Welt harmonisiert. Mehr als 1000 Delegierte von Sportorganisationen und Regierungen gaben dem Code bei der Weltkonferenz über "Doping im Sport" in Kopenhagen im März 2003 ihre Unterstützung. Der erste Code ist seit dem 1. Januar 2004 gültig.

Dieser wichtige Schritt sichert seitdem fundamentale Werte des Sports: Fairness, Chancengleichheit, Gesundheitsschutz und das Recht der Sportler auf dopingfreien Sport.

Bis Ende 2004 nahmen nahezu alle internationalen Sportfachverbände der Olympischen Bewegung, die Nationalen Olympischen Komitees und die Nationalen Anti-Doping-Organisationen den WADC an. Somit verpflichteten sie sich, bis zum Beginn der Olympischen Winterspiele 2006 den Code umzusetzen.

Der Code im permanenten Wandel

Der organisierte Sport verändert sich stetig und mit ihm auch die Dopingpraktiken, was eine permanente Anpassung der Anti-Doping-Arbeit notwendig macht. Die regelmäßige Arbeit des WADC fasst diese Entwicklungen zusammen. Auf der Welt-Anti-Doping-Konferenz im November 2007 in Madrid wurde die zweite Version des Codes verabschiedet. Diese trat zum 1. Januar 2009 in Kraft und musste wiederum von den Ländern, die den WADC angenommen hatten, umgesetzt werden.

Der neue, weiterentwickelte Code trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Er musste ebenfalls von seinen Unterzeichnern in die jeweiligen nationalen Anti-Doping-Regelwerke implementiert werden. Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das neue Dopingdekret am 24. Januar 2022 verabschiedet. Dieses ist für die Deutschsprachige Gemeinschaft am 28. Februar 2022 in Kraft getreten.

Neben dem Code, der das Grundlagendokument darstellt, erarbeitete die WADA sogenannte internationale Standards. Diese detaillierten Ausführungsbestimmungen zum Code regeln praxisrelevante Bereiche wie beispielsweise den Ablauf der Dopingkontrollen, die Meldepflichten der Athleten oder die Beantragung Medizinischer Ausnahmegenehmigungen. Auch sie sind für die Unterzeichner des Codes verbindlich und sind im Dekret und dem dazugehörenden Erlass in gemeinschaftliches Recht umgesetzt worden.