Aus- und Weiterbildung für Trainer, Lehrer und Kursleiter

Ein erfolgreiches Vereinsleben ist nur möglich, wenn engagierte Übungsleiter und Trainer verfügbar sind. Diese müssen fachlich ausgebildet und qualifiziert sein, um die vielseitige pädagogische, sportspezifische und organisatorische Betreuung aller Altersstufen leisten zu können.

2020 bieten das Ministerium und die Sportkommission in Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden, den Vereinen und dem Unterrichtsministerium zahlreiche allgemeine sowie sportartspezifische Ausbildungskurse an. Die Struktur der Allgemeinen Kurse ist dabei eng an die Struktur der Kurse in der Französischen Gemeinschaft (ADEPS) angepasst worden.

Organisation

Die Deutschsprachige Gemeinschaft organisiert - gegebenenfalls gemeinsam mit dem jeweiligen Sportfachverband - die Aus- und Fortbildung der Übungsleiter und Trainer. Finanzierung und Kontrolle liegen beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft legt Rahmenbedingungen fest, die eine einheitliche Ausbildung in allen Sportarten sicherstellen. Diese lehnen sich an die Bedingungen der anderen Gemeinschaften des Landes an. So ist die Anerkennung deines Diploms gewährleistet.

Vor und nach der Ausbildung

Vor der Teilnahme

  • Die Teilnehmer können sich bis zum Tag des Einsendeschlusses auf OstbelgienSport anmelden.
  • Nachdem sie sich angemeldet haben, erhalten die Teilnehmer ein Bestätigungsschreiben mit der Bitte, die Einschreibegebühr zu überweisen.
  • Wenn die Einschreibegebühr eingegangen ist, erhalten die Teilnehmer ein Bestätigungsschreiben zur Einschreibung.

Nach der Teilnahme

Trainer D

  • Die Organisatoren der Ausbildung Trainer D stellen den erfolgreichen Teilnehmern eine ordentliche Bescheinigung zum bestandenen Kurs aus.

Trainer C - Trainer B - Trainer A Kurse

  • Nachdem sie einen spezifischen Kursus oder den Kursus „Allgemeine Sporttheorie“ absolviert haben, erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung. Diese führt die Anzahl der Stunden und die Inhalte der Kurse auf.
  • Nachdem sie das Praktikum eines spezifischen Kursus absolviert haben, erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung und werden zur Diplomverleihung gegen Ende des Jahres eingeladen.

Breitensport Stufe 1 - Stufe 2 - Stufe 3

  • Nachdem sie den Kursus „Breitensport Stufe 1 oder Stufe 2 oder Stufe 3“ absolviert haben, erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung. Diese führt die Anzahl der Stunden und die Inhalte der Kurse auf.
  • Nachdem sie das Praktikum eines Kurses „Breitensport Stufe 1 oder Stufe 2 oder Stufe 3“ absolviert haben, erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung und werden zur Diplomverleihung gegen Ende des Jahres eingeladen.

Einschreibe- und Zulassungsbedingungen

Der Kurs Trainer D darf absolviert werden, wenn der Teilnehmer am Tag des Kursbeginns mindestens 15 Jahre alt ist. Der Kurs Trainer D muss generell für alle Mitglieder aus allen Vereinen der betroffenen Sportart in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugänglich sein.

Wer sich zu einem Kursus Trainer C „Allgemeine Sporttheorie“ oder dem „Übungsleiter Breitensport Stufe 1“ einschreibt, muss am Tag des Kursbeginns 16 Jahre alt sein. Außerdem muss er bereit sein, in einem Verein als Übungsleiter aktiv zu werden.

Wer die die UEFA Basic Ausbildung des Belgischen Königlichen Fußballverbandes absolvieren möchte, muss mindestens 17 Jahre alt sein.

Wer sich zu einem Trainer B Kurs einschreiben will, muss zunächst mindestens das Modul Trainer C „Allgemeine Sporttheorie“ abgeschlossen haben. Ausnahmen kann die Sportkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft nur nach schriftlicher Anfrage und Überprüfung gewähren.

Damit ein Kurs stattfindet, müssen sich mindestens acht Personen anmelden. Maximal können 25 Personen teilnehmen. Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich.

Prüfung

Die Prüfung entscheidet, ob ein Lehrgangsteilnehmer zum qualifizierten Übungsleiter bzw. Trainer befähigt ist.

Sie besteht in der Regel aus einer schriftlichen/mündlichen Prüfung. Der Lehrgangsverantwortliche/Referent kann, falls notwendig, auch praktische Teilaspekte in die Prüfungssitzung integrieren.

Der Referent entscheidet, ob ein Teilnehmer zur Prüfung zugelassen wird. Dafür muss der Kandidat an mindestens 80% der Lehrgangsstunden teilgenommen haben.

Bei den allgemeinen theoretischen Kursen „Trainer B“ und „Trainer A“ entfällt die Anwesenheitspflicht. Der Referent kann für Teil- oder komplette Inhaltsbereiche Unterrichts- und Prüfungsdispenzen erteilen.

Praktikum und Kontrolle

Zum Praktikum zugelassen wird nur, wer den allgemeinen und spezifischen Kurs bestanden hat. Der Referent setzt sich mit einem qualifizierten Vereinstrainer oder Ferienlagerleiter (Übungsleiter Breitensport) in Verbindung, der sich bereit erklärt, den Kandidaten während des Praktikums zu betreuen. Wenn notwendig, kann er auch selbst diese Aufgabe übernehmen. Übungsleiterausweise und Diplome können erst ausgestellt werden, wenn das Praktikum beendet ist.

Den Lehrgangsverantwortlichen wird ein einheitlicher Praktikumsbogen zur Verfügung gestellt. Dieser ist bei jedem Praktikumsbesuch auszufüllen und dem Kandidaten unmittelbar nach Überprüfung der Unterrichtsvorbereitung auszuhändigen.